Eine einheitliche Vergütung für bestimmte medizinische Leistungen, unabhängig davon, ob sie stationär oder ambulant erbracht werden – so lautet das Prinzip der sektorengleichen Vergütung, die in § 115f SGB V geregelt ist.: Ziel dieser Regelung ist, die Vergütung über die sogenannte Hybrid-DRG sektorenübergreifend zu standardisieren und die Versorgung flexibler zu gestalten. Mehr Transparenz der Vergütung, mehr wirtschaftliche Effizienz im Gesundheitssystem.
Der Leistungskatalog für 2026 umfasst, inzwischen deutlich erweitert, 69 Hybrid-DRGs mit insgesamt 904 OPS-Kodes.
Welche Auswirkungen haben sie auf Kodierung, Leistungserbringung, Fallsteuerung und Abrechnung? Wie erfolgt die Rechnungsprüfung? Was könnte im Weiteren auf die Krankenhäuser zukommen?
Erfahren Sie kompakt und tagesaktuell alles Wichtige zu den Hybrid-DRGs in unserem Seminar:
Themen
Hinweis
Grundkenntnisse des DRG-Systems, des AOP-Katalogs und des MD-Prüfverfahrens sind von Vorteil.
Referent
Dr. Erwin Horndasch
Internist, Notfallmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Risk Management, Dipl.-Gesundheitsökonom Oec.med.
Leiter Medizincontrolling, Kreisklinik Roth und freiberuflicher Medizincontroller